Rechtsanwalt Julian Steinbach
Die Kanzlei ist in folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Bürgerliches Recht, einschließlich Familienrecht und Erbrecht
- Europarecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Internationales Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Strafrecht
- Strafverfahrensrecht und Ordnungswidrigkeiten
- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Testamentsvollstreckungen
Schiedsgutachter nach § 18 ARB
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat Rechtsanwalt Julian Steinbach in die Schiedsgutachterliste nach § 18 ARB
aufgenommen.
Das Schiedsgutachten–Verfahren ist im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine der beiden Möglichkeiten, die
Ablehnung der Kostenübernahme eines Rechtsschutzfalles durch den Rechtsschutzversicherer von einem unabhängigen
Gutachter überprüfen zu lassen.
Schiedsgutachter ist ein Rechtsanwalt, der seit mindestens 5 Jahren zugelassen ist. Er wird von der für den
Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Rechtsanwaltskammer ausgewählt. Die Auswahl erfolgt anhand von nach
Fachgebieten geordneten Listen.
Der Schiedsgutachter entscheidet anhand der ihm vorgelegten Unterlagen im schriftlichen Verfahren.