Julian Steinbach
Rechtsanwalt - Testamentsvollstrecker -
Vorsorgebevollmächtigter - Schiedsgutachter nach § 18 ARB

Rechtsanwalt Julian Steinbach

Die Kanzlei ist in folgenden Rechtsgebieten tätig:





Schiedsgutachter nach § 18 ARB

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat Rechtsanwalt Julian Steinbach in die Schiedsgutachterliste nach § 18 ARB aufgenommen.

Das Schiedsgutachten–Verfahren ist im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine der beiden Möglichkeiten, die Ablehnung der Kostenübernahme eines Rechtsschutzfalles durch den Rechtsschutzversicherer von einem unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.

Schiedsgutachter ist ein Rechtsanwalt, der seit mindestens 5 Jahren zugelassen ist. Er wird von der für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Rechtsanwaltskammer ausgewählt. Die Auswahl erfolgt anhand von nach Fachgebieten geordneten Listen.

Der Schiedsgutachter entscheidet anhand der ihm vorgelegten Unterlagen im schriftlichen Verfahren.
Arbeitsrecht Karlsruhe